Dieser Beitrag erschien zu einem Zeitpunkt, als die Europäische Kommission nach langen Jahren der Diskussion endlich einen Vorschlag zur Revision der EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) vorgelegt hatte. Mit dieser Reform sollte auf Probleme reagiert werden, die sich in der Praxis seit Inkrafttreten der EBR-Richtlinie im Jahr 1996 ergeben haben. Der Beitrag geht zunächst auf die aktuelle quantitative Verbreitung von Euro-Betriebsräten in deutschen Unternehmen sowie auf das Problem der so genannten »Deckungsquote« ein. Anhand der methodischen Erhebungsschwierigkeiten identifizieren die Autoren Umsetzungsprobleme bei der praktischen Einrichtung von europäischen Betriebsräten. Die drei relevanten Problemzonen der Praxis der »alten« EBR-Richtlinie in deutschen Unternehmen sind: Unternehmensübernahmen und -fusionen, uneinheitliche EBR-Strukturen in manchen Unternehmen sowie die für Deutschland spezifische Situation in Eigentümerunternehmen. Sie werden anhand von exemplarischen Fällen aus der Erhebung verdeutlicht. Der Beitrag endet damit, aus den Befunden Schlussfolgerungen für die Revision der EU-Richtlinie abzuleiten und weiteren Forschungsbedarf zu skizzieren.