Sehenden Auges gegen die Verfassung

26 SPD-Bundestagsabgeordnete haben dem offiziellen Protokoll zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung als Anlage 4 eine Erklärung beigefügt, warum sie dem Gesetzentwurf „trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken“ zugestimmt haben. Die Erklärung endet mit dem Satz:

„Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.“

Gewiss, mit dem Wort „möglicherweise“ haben sie sich eine Hintertür offengelassen, aber die Aussage macht nur dann Sinn, wenn sie davon ausgehen, dass Teile des Gesetzentwurfs tatsächlich verfassungswidrig sind. Die 26 Bundestagsabgeordneten haben demnach zu Protokoll gegeben, dass sie einem Gesetz zugestimmt haben, das aus ihrer Sicht „verfassungswidrige Bestandteile“ enthält.

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Bundestagsabgeordnete (ähnliche wie Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes) einen Eid auf die Verfassung ablegen müssen, der in ihrem Fall gerade verhindern soll, dass verfassungswidrige Gesetze erlassen werden. Aber diese Vorstellung war wohl doch etwas zu naiv.