In Spiegel-Online hat Konrad Lischka heute unter dem Titel Der Weg zum Spanner-Staat eine gute Zusammenfassung dessen veröffentlicht, worum es bei der Vorratsdatenspeicherung geht: warum z. B. nicht nur Datenschützer dagegen sind, sondern auch Unternehmen wie Google. Gut sind vor allem die Hinweise darauf, wo das deutsche Gesetz über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht, wo doch unsere Justizministerin immer so tut, als sei sie durch die EU-Richtlinie (die sie selbst mit vorangetrieben hat) gezwungen, dieses Gesetz umzusetzen.
Auf ein anderes meiner Lieblingsthemen weist der Artikel auch hin: den Schutz des so genannten geistigen Eigentums. Denn Inhaber geistiger Eigentumsrechte sollen auf die gesammelten Daten Zugriff erhalten, ohne dass ein Richter über die Rechtmäßigkeit der Anfrage entscheidet.
Volker Kitz, wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum wies in derselben Expertenanhörung darauf hin, dass man bei Fällen von Kinderpornografie im Internet heute nur mit Gerichtsbeschluss die Internet-Verbindungsdaten einsehen könne. Und frage, warum die entsprechenden Regeln bei Urheberrechtsverletzungen lockerer sein sollen.