Welche Folgen es hat, wenn die Generation Web 0.0 sich daran macht, die Grenzen der Privatsphäre in den Zeiten des Internets neu zu regeln, das zeigt sehr anschaulich ein Artikel in der taz.
Demnach war die Dienstvorschrift, mit der der damalige Innenminister Otto Schily dem Verfassungsschutz die heimliche Durchsuchung von privaten Computern erlaubt hat, ein bloßes Versehen.
Eigentlich war alles gar nicht so gemeint, sagt Staatssekretär Lutz Diwell (SPD), eine Schlüsselfigur des jüngsten deutschen Geheimdienstskandals. Diwell hat im Sommer 2005 als Innenstaatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet, die dem Verfassungsschutz den Zugriff auf private Festplatten erlaubte. Er habe dabei aber geglaubt, dass es nur um die Beobachtung geschlossener Internet-Foren gehe. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm überhaupt nicht bewusst gewesen, erklärte er jetzt über seine Sprecherin der taz.
(taz vom 2.5.2007, S. 7)
Aus dem Artikel geht leider nicht klar hervor, wer in diesem Fall etwas missverstanden hat: die Politiker, die die Dienstvorschrift in dem Glauben unterzeichnet haben, dass es nur um die „Beobachtung geschlossener Internet-Foren“ ging, oder die Verfassungsschützer, die sie als Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung privater Computer ausgelegt haben. Aber in der aktuellen Diskussion wird dieser Unterschied sowieso ständig verwischt.
Nun denken manche Politiker vielleicht, sie müssten gar nicht wissen, worum es technisch genau geht. Hautptsache die Fachleute von BKA, BND und Verfassungsschutz wissen Bescheid.
Aber wie sieht es damit aus?
Die Einschätzungen darüber gehen zur Zeit sehr weit auseinander. Christiane Schulzki-Haddouti äußert im Focus die Ansicht:
Polizei und Geheimdienste besitzen schon lange Werkzeuge, um Computer von Verdächtigen heimlich zu durchsuchen.
(Focus vom 3.05.2007)
Demnach gibt es nicht nur „frei auf dem Markt verfügbare Programme“, um Computer heimlich zu durchsuchen, sondern auch „forensische Werkzeuge“, mit denen sich die Ergebnisse solcher heimlichen Schnüffeleien „gerichtsfest“ machen lassen. (Wie das gehen soll, würde mich wirklich interessieren.)
Die verbleibenden Probleme, wie z. B. dass diese Programme „auf Administratorrechte auf dem fremden Rechner angewiesen” sind, scheint Schulzki-Haddouti für vernachlässigbar zu halten.
Etwas weniger Vertrauen in die Fähigkeiten des Verfassungsschutzes hat der Computer-Experte des Deutschlandfunks Manfred Kloiber. Er vertritt in der Sendung Computer & Kommunikation die Meinung, dass Bundesinnenminister Schäuble die Online-Durchsuchungen, die aufgrund der Dienstvorschrift seines Vorgängers Schily durchgeführt wurden, auch deshalb gestoppt hat, weil sie ohnehin an technischen Problemen gescheitert sind.
Offensichtlich hat das gezielte Ausspähen von Personal Computern und Festplatten nicht funktioniert, und es hat nicht schnell genug funktioniert. In einem Fall sollen Festplatteninhalte von 120 Gigabyte über Wochen hinweg an die Zieladresse des Verfassungsschutzes von einem Trojaner geschickt worden sein. Der betroffene PC-Besitzer, der da online ausgespäht wurde, hat das wohl nach 14 oder 15 Tagen gemerkt, weil er über ausgewertete Systeminformationen mitbekam, dass 120 Megabyte von seinem Rechner aus ins Netz geschickt wurden.
[…]
Mit dem zweiten Verbreitungsweg, von dem man aus so genannten informierten Kreisen hört, haben die Verfassungsschützer damit offensichtlich keine so guten Erfahrungen gemacht. Sie sollen mit Trojaner verseuchte CDs verteilt haben. Und das Problem dabei soll gewesen sein: Neben den Zielrechnern, die sie online durchsuchen wollten, sind auch andere Rechner mit diesem Trojaner wohl verseucht worden. Und das soll zur Folge gehabt haben, dass so viele Daten an den Zielrechner geschickt worden sind, dass der Sammelrechner, auf dem die ganzen Durchsuchungsdaten landen sollten, sich offensichtlich wie bei einem Denial of Servcie Angriff verhalten hat. Das heißt, ob der vielen Daten soll der einfach in die Knie gegangen sein.
(DLF Computer & Kommunikation vom 28.04.2007)
Welche Einschätzung ist nun richtig?
Eine Glosse aus der Financial Times Deutschland lässt berechtigte Zweifel an der Kompetenz des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Sachen Internet aufkommen:
Modern, offen, transparent ist heute das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). So offen, dass es neuerdings an Interessierte einen Newsletter mailt. Da erfahren wir, wie der BfV-Präsident die Sicherheitslage einschätzt und was die kurdische PKK so treibt. Und außerdem, wer sich sonst noch so alles für Schlapphut-News interessiert.
Denn im CC-Feld seines Newsletters hat das BfV total transparent die Namen aller Bezieher eingetragen. Das ist sogar noch spannender als der Newsletter selbst. Die Kollegen von „Stern“, „Focus“ und „Spiegel“ finden sich dort, also die üblichen Verdächtigen. Aber wer zum Teufel sind „Elmar“, „Kathrin“, „Marcel“?
(Financial Times Deutschland vom 23.04.2007)
Wenn der Verfassungsschutz mit den Daten aus seinen heimlichen Ermittlungen genauso sorglos umgeht wie mit den Daten der Abonnenten seines Newsletters, dann ist es mit der Privatsphäre tatsächlich bald vorbei.
Andererseits muss man sich bei so viel technischem Sachverstand nun wirklich keine Sorgen machen, dass der Verfassungsschutz in der Lage ist, heimlich auf einen halbwegs geschützten Rechner zuzugreifen.