Inzwischen berichten nicht mehr nur die üblichen Verdächtigen (Heise, Golem und der ORF) über die neuesten Entwicklungen rund um das geplante Anti-Produktfälschungs-Abkommen ACTA, sondern auch die deutschen Mainstream-Medien Handelsblatt, taz und Süddeutsche.
Anlass ist die heutige Resolution des Europäischen Parlaments, das nicht nur Einsicht in die Vertragsentwürfe und das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission fordert, sondern auch deutliche Grenzen zieht, was bei den Verhandlungen nicht herauskommen darf.
Ich hatte noch keine Zeit, die Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vollständig zu lesen (dazu komme ich wohl frühestens am Wochenende), aber die Leitlinien und das Urteil selber machen schon einiges deutlich.
Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidenden Teile des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Von der deutschen Presse weitgehend unbeachtet nimmt inzwischen die Zahl der Kritiker an den geheimen Verhandlungen über ein „Anti-Fälschungs-Handelsabkommen“ (“Anti-Counterfeiting Trade Agreement” ACTA) zu. Gestern hat der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Johan Hustinx in einer offiziellen Stellungnahme die ACTA-Verhandlungen in außergewöhnlich scharfer Weise kritisiert.
Er bedauert, „dass er von der Europäischen Kommission nicht über die Inhalte eines Abkommens angehört wurde, das die individuellen Grundrechte insbesondere auf Privatsphäre und Datenschutz betrifft“. Es sei nicht hinzunehmen, dass Verhandlungen über ein Abkommen, das tief in die Datenschutz- und Verbraucherrechte eingreift, unter Geheimhaltung gestellt werden.
Es ist schon erstaunlich, wie offen einige Hinterbank-Politiker inzwischen Stellung gegen das Grundgesetz und insbesondere die Grundrechte beziehen. Erst erklärt der sächsische Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD), dass er für den Kampf gegen Kinderpornographie einen Bruch des Grundgesetzes in Kauf nehmen würde.
„Wenn wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.“
Dann beschwert sich die „filmpolitische Sprecherin“ der SPD Angelika Krüger-Leißner darüber, dass die lästigen Grundrechte „einfache, klare Lösungen“ erschweren würde wie z. B. die so genannte Three-Strikes-Regel aus dem französischen HADOPI-Gesetz.
bq.
Wie es aktuell um die Meinungsfreiheit in Sarkozys Frankreich bestellt ist, macht eine Geschichte deutlich, die gestern unter anderem von der Tageszeitung Libération berichtet wurde.
Jérôme Bourreau-Guggenheim, Angestellter des Fernsehsenders TF1 (früher mal öffentlich-rechtlich, inzwischen privat), hat sich am 19. Februar in einer E-Mail (mit seiner privaten E-Mail-Adresse als Absender) an seine Abgeordnete Françoise de Panafieu gewendet, um seine Kritik gegen das geplante Hadopi-Gesetz zu äußern. Frau de Panafieu hat die E-Mail an das Kulturministerium weitegeleitet, und das wiederum an den Chef des Fernsehsenders. Am 16. April wurde Jérôme Bourreau-Guggenheim entlassen – »wegen starker Differenzen mit der Strategie« des Senders (« pour divergence forte avec la stratégie »).
Ja, wenn es um den Schutz des »geistigen Eigentums« geht, ist jedes Mittel recht.
26 SPD-Bundestagsabgeordnete haben dem offiziellen Protokoll zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung als Anlage 4 eine Erklärung beigefügt, warum sie dem Gesetzentwurf „trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken“ zugestimmt haben. Die Erklärung endet mit dem Satz:
„Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.“
Gewiss, mit dem Wort „möglicherweise“ haben sie sich eine Hintertür offengelassen, aber die Aussage macht nur dann Sinn, wenn sie davon ausgehen, dass Teile des Gesetzentwurfs tatsächlich verfassungswidrig sind. Die 26 Bundestagsabgeordneten haben demnach zu Protokoll gegeben, dass sie einem Gesetz zugestimmt haben, das aus ihrer Sicht „verfassungswidrige Bestandteile“ enthält.
Von einem „tiefschwarzen Tag für die Bürgerrechte in Deutschland“ sprach der rechtspolitische Sprecher der Grünen Jerzy Montag heute in der kurzen Debatte vor Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung.
Freitag, der 9. November 2007, war aber nicht nur wegen der Verabschiedung dieses Gesetzes ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte. Im Laufe des Tages trudelten noch eine Reihe weiterer Nachrichten ein, bei denen es mir regelrecht schwarz vor Augen wurde.
Die Pressefreiheit und der Schutz der vertraulichen Kommunikation zwischen Beschuldigtem und Strafverteidiger scheinen für das BKA keinen großen Wert mehr zu besitzen.