Die bayerische Justizministerin Beate Merk wirft in einem Interview mit den Deutschlandfunk den Gegnern der heimlichen Durchsuchung von privaten PCs vor, mit überzogenen „Horrorszenarien“ eine „Gespensterdebatte“ zu führen.
„Wir müssen wegkommen von diesen Gespensterdebatten, von diesen Horrorszenarien, dass eine flächendeckende Durchsuchung gemacht würde, geplant wäre oder überhaupt technisch möglich wäre. Das alles ist nicht der Fall.“ (Beate Merk im Deutschlandfunk am 1.09.2007)
Nun, über die Horrorszenarien sollte sie sich eher bei der Generalbundesanwältin beschweren. Denn wenn kaum noch jemand den Beteuerungen eines Herrn Ziercke Glauben schenkt, dass es nur um 5–10 Fälle im Jahr geht, dann liegt das vor allem an dem großzügigen Gebrauch, den die Genralbundesanwältin vom Anti-Terrorparagraphen 129a macht.
Welche Folgen es hat, wenn die Generation Web 0.0 sich daran macht, die Grenzen der Privatsphäre in den Zeiten des Internets neu zu regeln, das zeigt sehr anschaulich ein Artikel in der taz.
Demnach war die Dienstvorschrift, mit der der damalige Innenminister Otto Schily dem Verfassungsschutz die heimliche Durchsuchung von privaten Computern erlaubt hat, ein bloßes Versehen.
Eigentlich war alles gar nicht so gemeint, sagt Staatssekretär Lutz Diwell (SPD), eine Schlüsselfigur des jüngsten deutschen Geheimdienstskandals. Diwell hat im Sommer 2005 als Innenstaatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet, die dem Verfassungsschutz den Zugriff auf private Festplatten erlaubte. Er habe dabei aber geglaubt, dass es nur um die Beobachtung geschlossener Internet-Foren gehe. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm überhaupt nicht bewusst gewesen, erklärte er jetzt über seine Sprecherin der taz.
(taz vom 2.5.2007, S. 7)