Vorratsdatenspeicherung

Bundesverfassungsgericht erklärt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig

Ich hatte noch keine Zeit, die Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vollständig zu lesen (dazu komme ich wohl frühestens am Wochenende), aber die Leitlinien und das Urteil selber machen schon einiges deutlich.

Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidenden Teile des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Vorratsdatenspeicherung in den Koalitionsverhandlungen

Laut Presseberichten (Süddeutsche Zeitung, Heise) haben CDU/CSU und FDP in ihren Koalitionsverhandlungen eine Einigung zur Innenpolitik erzielt. Jede einzelne Online-Durchsuchung muss von einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof genehmigt werden. Das „Zugangserschwerungsgesetz“ wird für ein Jahr ausgesetzt. Bis dahin soll das BKA erst einmal „löschen statt sperren“. Auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten darf nur in Fällen „aktueller Gefahr für Leib und Leben“ zugegriffen werden.

Zur letzten Maßnahme bemerkt Markus Beckedahl von netzpolitik.org, dass dies das Bundesverfassungsgericht ohnehin schon verfügt hat und auch die zu erwartende abschließende Entscheidung des Gerichts in dieselbe Richtung gehen wird.

Davon abgesehen wird diese Entscheidung an einem Grundproblem nichts ändern. Aus meiner Sicht ist es nur eine Frage der Zeit, bis Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden, zu kriminellen Zwecken missbraucht werden. Was hilft es dann, wenn staatliche Behörden nur in Ausnahmefällen Zugriff darauf haben? Und wenn es nur um eng begrenzte Ausnahmen geht, warum verpflichtet man die Provider dann überhaupt, diese Daten verdachtsunabhängig zu jedem zu speichern?

Fehlinformationen in der Tagesschau

In den letzten Tagen verzweifle ich an den sprachlichen Fähigkeiten deutscher Journalisten. Entweder sie wissen genau, was sie tun, und verdrehen gezielt durch kleine Akzentverschiebungen die Wahrheit. Oder sie merken nicht einmal, dass das, was sie da formuliert haben, eine glatte Fehlinformation ist.

Ein schönes Beispiel war gestern in dem Bericht der Tagesschau über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Eilantrag in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ zu bewundern.

In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es:

Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des § 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begründet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre (§ 100a Abs. 1 StPO).

Sehenden Auges gegen die Verfassung

26 SPD-Bundestagsabgeordnete haben dem offiziellen Protokoll zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung als Anlage 4 eine Erklärung beigefügt, warum sie dem Gesetzentwurf „trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken“ zugestimmt haben. Die Erklärung endet mit dem Satz:

„Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.“

Gewiss, mit dem Wort „möglicherweise“ haben sie sich eine Hintertür offengelassen, aber die Aussage macht nur dann Sinn, wenn sie davon ausgehen, dass Teile des Gesetzentwurfs tatsächlich verfassungswidrig sind. Die 26 Bundestagsabgeordneten haben demnach zu Protokoll gegeben, dass sie einem Gesetz zugestimmt haben, das aus ihrer Sicht „verfassungswidrige Bestandteile“ enthält.

Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte in Deutschland

Von einem „tiefschwarzen Tag für die Bürgerrechte in Deutschland“ sprach der rechtspolitische Sprecher der Grünen Jerzy Montag heute in der kurzen Debatte vor Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung.

Freitag, der 9. November 2007, war aber nicht nur wegen der Verabschiedung dieses Gesetzes ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte. Im Laufe des Tages trudelten noch eine Reihe weiterer Nachrichten ein, bei denen es mir regelrecht schwarz vor Augen wurde.

Die Pressefreiheit und der Schutz der vertraulichen Kommunikation zwischen Beschuldigtem und Strafverteidiger scheinen für das BKA keinen großen Wert mehr zu besitzen.

„Keine Vorratsdatenspeicherung bei Vater Staat“

In seinem Bericht vom Jahreskongress der Initiative D21 geht Stefan Krempl im Heise-Newsticker besonders ausführlich auf die Äußerungen des Staatssekretärs im Bundesinnenministerium Johann Hahlen ein.

Er versicherte pauschal, dass „wir nicht fahrlässig mit den Daten unserer Bürger umgehen. Wir sind da sehr, sehr problembewusst.“

Gerade an dem Problembewusstsein scheint es jedoch zu mangeln. Das zeigen z. B. die Aussagen zur Vorratsdatenspeicherung.

„Es gibt keine Vorratsdatenspeicherung bei Vater Staat“, versuchte der Staatssekretär die Einwände aus Wirtschaft und Gesellschaft abzubügeln. Sicherheitsbehörden dürften nur dann auf die Informationsberge zugreifen, „wenn die im Gesetz sehr eng beschriebenen Voraussetzungen vorliegen“.

Vorratsdatenspeicherung – potentieller Nutzen und potentieller Schaden

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung zwar schon verabschiedet, aber der Widerstand dagegen kommt erst jetzt in Fahrt:

Inzwischen melden auch einige Politiker der großen Koalition zaghaft Zweifel am Sinn dieser Maßnahme an.

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