Internetprovider als Zensurbehörde

Nun will die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström per EU-Richtlinie ein Projekt durchsetzen, das in Deutschland vor kurzem politische gescheitert ist: die Einführung von Websperren gegen Kinderpornographie. Die Diskussion ist darüber in Deutschland schon ausführlich geführt worden – mit dem Ergebnis, dass das schon verabschiedete Gesetz nicht umgesetzt wird. Die wichtigsten Argumente gegen den Vorschlag werden in den Kommentaren zu Frau Malmströms FAZ-Beitrag sehr gut zusammengefasst.

Ein Satz in dem FAZ-Beitrag, in dem Frau Malmström ihre Initiative begründet, ist mir aber besonders aufgestoßen (der zweite im folgenden Zitat):

Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, auf welchem Weg sie dieses Ziel am besten erreichen. Sie könnten beispielsweise Anbieter von Internetdiensten dazu ermutigen, freiwillige Verhaltensregeln und Leitlinien zu entwickeln, um Nutzern den Zugriff auf kinderpornographische Websites zu verweigern. (Cecilia Malmström, „Dunkle Ecken des Internets aufräumen“, FAZ Online vom 29. März 2010)

Abgesehen davon, dass ich diesen Satz ohnehin kaum verstehe („ermutigen“ klingt irgendwie nach MAFIA, und was habe ich mir unter „freiwillige[n] Verhaltensregeln und Leitlinien“ vorzustellen, die den Nutzern etwas „verweigern“?), kann ich schlicht nicht nachvollziehen, was an der Vorstellung beglückend sein soll, das nicht staatliche Behörden, sondern private Unternehmen darüber entscheiden, was ich mir im Internet ansehen darf und was nicht.

Solange es nur um Kinderpornographie geht, kann es mir ja egal sein – vorausgesetzt es werden wirklich nur kinderpornographische Seiten gesperrt. Aber um Kinderpronorgaphie geht es vor allem deshalb, weil sich das Leid missbrauchter Kinder am besten zur Begründung von Internetzensur missbrauchen lässt. Denn ähnliche Vorschläge gibt es auch in Bezug auf andere Inhalte. Anscheinend kurisert in den geheimen ACTA-Verhandlungen der Vorschlag, die Provider für Urheberrechtsverstöße haftbar zu machen, sie also zu verpflichten, in Bezug auf Urheberrechtsverstöße zu entscheiden, was legal ist und was nicht, und im Extremfall sogar gleich den Netzzugang zu kappen.

Der schmale Grad zwischen Meinungsäußerung und persönlicher Beleidigung liegt dank Störerhaftung schon jetzt in der Hand der Administratoren von Internetforen. Angesichts der rechtlichen Folgen dürfte die Entscheidung im Zweifelsfall immer zulasten der freien Meinungsäußerung erfolgen. Denn eine nicht gelöschte Beleidigung dürfte dem Betreiber einer Website sicher teurer kommen als eine versehentlich gelöschte freie Meinungsäußerung.

Worin liegt also der Vorteil, wenn der Staat nicht selbst entscheidet, welche Internetseiten gesperrt werden sollen, sondern die Provider „ermutigt“, „freiwillig“ Sperren einzurichten?